Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schütze Speiseeisbedarfshandel GmbH, 67122 Altrip
Stand: Februar 2023
Sofern zwischen den Kunden und uns, der Firma Schütze Speiseeisbedarfshandel GmbH, keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, liegen sämtlichen Aufträgen, Lieferungen, Service-, Instandsetzungs- und sonstigen Leistungen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, auf deren Grundlage alle Angebote erfolgen:
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1. Angebote
Bestelllisten, Rundschreiben und Sonderangebote, mit denen wir über unser Warensortiment und Dienstleistungsprogramm informieren, sind freibleibend und unverbindlich – vorbehaltlich Liefermöglichkeiten und Preisänderungen. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
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2. Lieferung
Lieferung erfolgt so schnell als möglich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Unwetter, Kriege, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Belieferung durch Vorlieferanten, Transportengpässe und andere von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Lieferverpflichtung und rechtfertigen die angemessene Änderung der Liefertermine. Darüber hinaus stehen dem Kunden in den genannten Fällen keine Ansprüche gegen uns zu.
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3. Anlieferung, Mindestbestellwert und Versand
Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung auf Anlieferschwierigkeiten hinzuweisen. Vernachlässigt der Kunde diese Hinweispflicht, so gehen hierauf zurückzuführende Schäden bei der Anlieferung zu seinen Lasten.
Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Reklamationen werden nur am Tag der Anlieferung berücksichtigt.
Wir liefern ab einem Warenwert von € 450,00 netto frei Haus. Der Mindestbestellwert beträgt € 150,00. Hinzu kommt ein Mindermengenzuschlag:
• im Umkreis von 15 km Luftlinie: € 15,00
• darüber hinaus: € 25,00
Bei Versand durch Paketdienst oder Spedition werden Versandkosten zusätzlich berechnet.
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4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Unsere Rechnungen sind rein netto ausgestellt. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen und berechnet. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jegliche Abzüge zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen, ohne dass es dazu einer besonderen Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Eine erste Mahnung erfolgt, wenn der Kunde mit der Zahlung länger als fünf Tage in Verzug ist. Pro Mahnung gilt ein pauschaler Mahnbetrag in Höhe von € 15,00 als vereinbart.
Bedienen wir uns zur Mahnung anwaltlicher Hilfe, ist der säumige Kunde neben dieser Mahngebühr auch zur Erstattung der nach dem RVG angefallenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.
Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Zweifel entstehen insbesondere, wenn keine fristgerechte Zahlung erfolgt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug auch bereits bezahlte Waren zurückzunehmen (Globalvorbehalt).
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5. Produktangaben
Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Verwendbarkeit, Eignung oder Wirkung der Vertragsprodukte stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, wir hätten sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
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6. Mängel und Ersatzlieferung
Für Mindermengen oder mangelhafte Waren leisten wir schnellstmöglich – unter Berücksichtigung der Liefermöglichkeiten – Nach- bzw. Ersatzlieferungen in dem Umfang, der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen und mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen.
Der Kunde ist zur Abnahme der Teilmenge und der mangelfreien Teile der Lieferung sowie zur Abnahme der Nach- oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Wird durch die Nach- oder Ersatzlieferung keine vollständige oder mangelfreie Gesamtleistung erbracht, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen und bleiben auf Vorsatz beschränkt.
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7. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur Beachtung von Verarbeitungs-, Deklarations- und Lagerungshinweisen verpflichtet.
Er muss sich darüber hinaus über bestehende regionale Verarbeitungs- und Hygienevorschriften informieren und diese beachten.
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8. Einkaufsbedingungen des Kunden
An anders lautende Einkaufsbedingungen eines Kunden sind wir nur dann gebunden, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
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9. Technische Änderungen und Preise
Technische Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Alle Angebote sind freibleibend.
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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10. Vertragliche Grundlage
Diese AGB gelten mit Vertragsschluss als vereinbart.
Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag die Wirksamkeit dieser AGB als Grundlage für die gesamte weitere Geschäftsbeziehung sowie alle nachfolgend geschlossenen oder noch zu schließenden Verträge an.
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11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Firma Schütze Speiseeisbedarfshandel GmbH wird der Geschäftssitz in Altrip vereinbart. Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.